Dialogpost

Dialogpost versenden und Briefporto sparen

Dialogpost ist besonders für Unternehmen interessant, die ihre Kunden gezielt werblich ansprechen wollen. Bei Briefen, die mit einem gleichbleibenden werblichen Inhalt und in großem Umfang verschickt werden sollen, bietet sich der gegenüber Standardsendungen bzw. vollbezahlten Sendungen der günstigere Versand per Dialogpost an.

Um Dialogpost zu versenden und dadurch die damit verbundenen Vergünstigungen beim Briefporto zu erhalten, gilt es allerdings einiges zu beachten. Denn nicht alle Kundenmailings erfüllen automatisch die strengen Anforderungen. Wie Sie Ihre Briefe gestalten müssen, um alle Aspekte als Dialogpost zu berücksichtigen, und wie LetterXpress Sie bei der Versendung unterstützten kann, erfahren Sie nachfolgend.

  • So müssen beispielsweise alle in einem Mailing versendeten Schreiben „inhaltsgleich“ sein. Natürlich beziehen sich Adresse und Anrede nicht auf den eigentlichen Inhalt des Schreibens.
  • Die Briefe müssen als Hauptzweck werbliche Inhalte aufweisen. Sie sollen zum Ziel haben, Kunden zum Kauf oder zur Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen zu motivieren. Ebenso können kostenlose Angebote unterbreitet und spezielle Informationen gegeben werden, die einer positiven Darstellung dienen. Beispiele finden Sie weiter unten.
  • Nicht als Dialogpost zulässig sind Schreiben ab dem 01.01.2020, die z. B. allgemeine oder persönliche Informationen enthalten. Dazu gehören u. a. Änderungen der AGB, Preisanpassungen oder Einladungen zu Jahreshauptversammlungen.
  • Außerdem müssen die Mailings in einer Mindestmenge von 5.000 Stück eingeliefert werden.

Für kleinere Mengen bis 4.999 Briefe empfiehlt sich Dialogpost Easy. Bei der Einlieferung von Mindermengen erhöht sich der Preis um einen Zuschlag von 0,15 € je Brief. Dafür können diese Mengen auch in jeder Filiale oder Geschäftspostannahme abgegeben werden.

  • Zusätzlich muss Dialogpost nach Postleitzahl auf- oder absteigend sortiert werden, um vom vergünstigten Porto zu profitieren.
  • Die Briefe müssen auch den Vorgaben der Deutschen Post AG bezüglich Maschinenfähigkeit, Maschinenlesbarkeit und Gestaltung der Aufschriftseite entsprechen.

Es gibt weiterhin die Möglichkeit von Dialogpost Varianten, die Alternative für Dialogpost mit unterschiedlichen werblichen Inhalten. Die Einlieferung von Dialogpost mit unterschiedlichen Varianten ist jedoch nur bei den Großannahmestellen der Deutschen Post AG möglich.

Es sollte nicht immer E-Mail sein: Warum sich der Postversand lohnt

Natürlich lassen sich die meisten Informationen heute auch per E-Mail verbreiten. So nutzen fast alle Unternehmen einen Newsletter, um ihren Kunden Infos und Angebote ins virtuelle Postfach zu schicken. Doch eine E-Mail ist eben kein Brief, ein schneller Klick und der Newsletter ist gelöscht. Vielleicht wird er auch gar nicht mehr zugestellt, landet im Spam-Ordner oder wird in der Flut der E-Mails einfach nicht wahrgenommen. Auf dem Postweg dagegen hält der Kunde ein Schriftstück in der Hand. So nimmt er die Informationen ganz anders wahr. Viele Sinne werden gleichzeitig angesprochen. Das Schriftstück wird auch eher aufbewahrt und zu einem späteren, geeigneteren Zeitpunkt noch einmal zur Hand genommen. Es gibt also durchaus viele Gründe, die für die Verwendung einer Postsendung sprechen. Spezielle Aktionen zur Kundenbindung und -gewinnung lassen sich per Post einfach besser an den Kunden bringen. Und welcher Kunde fühlt sich nicht geschmeichelt, wenn er eine persönliche und hochwertige Werbung bekommt?

Aktuell kann Dialogpost nur über LXP ENTERPRISE versandt werden. Die Regularien für Dialogpost lassen sich noch nicht so automatisiert und standardisiert online umsetzen, wie wir es uns wünschen. Wenn Sie ein Dialog-Marketing mit mehr als 5.000 Empfängern planen und per Dialogpost versenden wollen, dann wenden Sie sich gern an support@letterxpress.de.

Was als Dialogpost versendet werden kann:

  • Imagewerbung, Parteienwerbung
  • Mitteilungen inkl. Gratisproben, -mustern und -werbeartikeln sowie Sachets
  • Einladungen zur Teilnahme an Veranstaltungen (z.B. Stadtfeste und Ausstellungen) oder zu Gewinnspielen
  • Mitteilungen im Rahmen von Bonusprogrammen in Verbindung mit Angeboten
  • Kundenmagazine
  • Spendenaufrufe
  • Glückwünsche
  • Kundenkarten (keine Ersatzkarten)

Was nicht als Dialogpost versendet werden kann:

  • Markt- und Meinungsforschung
  • Allgemeine Kundeninformationen, z.B.: AGB-Änderungen, Reiseunterlagen (u.a. Voucher), Bestellbestätigungen, Informationen über Preisanpassungen
  • Rückrufaktionen
  • Konkrete Nutzungshinweise von z. B. Kreditkarten, Versicherungen (Schutzbriefe), zu einem bestehenden Vertrag
  • Vertragslaufzeiten, -änderungen, -kündigungen
  • Öffentliche Bekanntmachungen oder Mitteilungen
  • Abfragen und Anforderungen
  • Jahres- und Geschäftsberichte
  • Reine Preislisten
  • Bescheide (keine Gebührenbescheide)
  • Einladungen zu Jahreshaupt-, Aktionärs-, Mitgliederversammlungen
  • Wahlbenachrichtigungen
  • Mitgliederausweise
  • Publikationen (Abo- und Presserzeugnisse)
  • Mitarbeiterzeitungen
  • Einladungen an Mitarbeiter
  • Informationen über Umfirmierungen, Geschäftsübernahmen, Firmenumzug, Änderung von Ansprechpartner/Zuständigkeiten/Geschäftszeiten o.ä.

Quelle: Deutsche Post AG