Aktuelles Briefporto laut Bundesnetzagentur rechtswidrig

Aktuelles Briefporto laut Bundesnetzagentur rechtswidrig

Warum auch das aktuelle Briefporto von 80 Cent rechtswidrig sein könnte und welche Auswirkungen ein Urteil eventuell für die Verbraucher hat. 


Nachdem über das Briefporto von 2016 bis 2018 schon geurteilt wurde, dass die Erhöhung rechtswidrig gewesen sei, scheint es nun auch einen zweiten Dämpfer für die Post zu geben. Denn das aktuelle Porto ist offenbar auf derselben Grundlage erhöht worden. Die Bundesnetzagentur gab laut F.A.Z. bekannt, dass „diese Feststellung dem Grunde nach für die erste wie auch die zweite Änderungsverordnung“ gilt. Also die Portoerhöhung, die das aktuelle Briefporto auf 80 Cent festgelegt hat.

Klage kann erfolgreich sein

Noch ist kein abschließendes Urteil gefällt worden, doch laut Netzagentur sprechen „gute Gründe dafür, dass auch die Klage gegen die derzeit geltenden Porti für den Kläger Erfolg haben dürfte“. Kläger gegen die Bundesrepublik, welche für die Regulierung der Post als Universaldienstleister zuständig ist, ist der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK). Dieser hatte schon gegen die Erhöhung des Briefportos von 2016 geklagt und Recht bekommen.

Wird das Porto günstiger?

Während das Urteil zu dem alten Briefporto keine Auswirkungen für die Verbraucher hatte, könnte dies nun ganz anders aussehen. Nachträglich musste die Post das zu viel gezahlte Porto nicht wieder zurückzahlen. Sollte die Klage gegen das aktuelle Porto Erfolg haben, kann es sein, dass die Post das aktuelle Briefporto von 80 Cent senken muss. 

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Dieser Beitrag wurde am 18.06.2020 in Briefmarkt veröffentlicht.

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