Vertraulichkeitsverpflichtung aller Mitarbeiter bei LetterXpress

Vertraulichkeitsverpflichtung aller Mitarbeiter bei LetterXpress

Die Übertragung von personenbezogenen Daten stützt sich auf ein hohes Maß an Vertrauen. Wir bei LetterXpress sind uns der Verantwortung bewusst, der es bedarf, um Ihre Sendungen zu verarbeiten und zu produzieren.

Die Übertragung von Dokumenten an LetterXpress und die anschließende Verarbeitung erfolgt absolut sicher nach internationalen Standards für Datenschutz und IT-Sicherheit nach der DIN ISO 27001 und der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Alle Prozesse der Verarbeitung und Produktion erfolgen höchst automatisiert.

Da Sicherheit und Vertrauen für uns an erster Stelle stehen und wir Ihre Daten und Privatsphäre schätzen, werden alle Mitarbeiter regelmäßig geschult und verpflichten sich der Verschwiegenheit.

Vertraulichkeitsverpflichtung

Alle Mitarbeiter bei LetterXpress sind verpflichtet, personenbezogene Daten absolut vertraulich zu behandeln und geschützte personenbezogene Daten ausschließlich zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung auf Weisung zu verarbeiten oder zu nutzen.

Die gesetzliche Vertraulichkeitspflicht einzuhalten ist somit eine persönliche Verpflichtung eines jeden Mitarbeiters bei LetterXpress. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zeitlich unbefristet, sie gilt gegenüber allen Personen und Stellen, die nicht dienstlich für die jeweilige Sache zuständig sind.
Alle Mitarbeiter haben eine Datenschutz- und Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet, werden regelmäßig geschult und über den Umfang ihrer Verschwiegenheitspflicht belehrt.

Verpflichtung für Berufsgeheimnisträger

Insbesondere sind die Mitarbeiter auch über die besondere Verschwiegenheitspflicht für bestimmte Berufe (Berufsgeheimnisträger wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater), die über die in § 203 StGB geregelte Schweigepflicht hinausgeht, geschult und insoweit auch zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Schulungen und die daran anschließenden Verpflichtungen der Mitarbeiter für die sogenannten Berufsgeheimnisträger umfassen insbesondere:

§ 9 Schweigepflicht der Berufsordnung der in Deutschland tätigen Ärzte und Ärztinnen

§ 43 Grundpflichten gem. Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43 e Inanspruchnahme von Dienstleistungen gem. Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 2 Verschwiegenheit gem. Berufsordnung der Rechtsanwälte

§ 57 Steuerberatungsgesetz

§ 62 Steuerberatungsgesetz

So steht auch den Berufsgeheimnisträgern nichts im Weg, um Ihre Geschäftspost einfach und bequem über den günstigen Service von LetterXpress versenden zu lassen.

Selbstverständlich vergeben wir keine Druck- oder Kuvertieraufträge an Subunternehmer. Alle Dokumente bleiben bis zur Übergabe an die Deutsche Post AG in unserem hoch gesicherten Firmengebäude.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unser Supportteam.


Dieser Beitrag wurde am 21.05.2019 in LetterXpress intern veröffentlicht.

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